Suno erkennt an, dass urheberrechtlich geschützte Musik zur Ausbildung von KI-Modellen verwendet wurde und behauptet, dass das Lernen aus Erfahrungen nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Am 1. August veröffentlichte die Musik-KI-Firma Suno einen Blogbeitrag als Reaktion auf die Klagen der drei großen Plattenlabels. Suno räumte ein, dass seine KI-Modelle mit Musikinhalt dieser Labels trainiert wurden, vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Praxis unter das Prinzip der fairen Nutzung fällt und daher rechtlich zulässig ist.

Am 24. Juni verklagte die Recording Industry Association of America (RIAA) Suno und das Musik-Start-up Udio, weil sie beschuldigt wurden, urheberrechtlich geschützte Musik von Universal Music, Sony Music und Warner Music ohne Genehmigung für das Training ihrer KI zu verwenden.

In ihrer Antwort erklärte Suno, dass zwar Millionen von Songs verwendet wurden, darunter auch Inhalte der genannten Labels, diese Nutzung jedoch im Einklang mit der Fair-Use-Doktrin des US-amerikanischen Urheberrechts steht. Zudem warf Suno den Plattenlabels vor, ihre Urheberrechtsansprüche zu missbrauchen.

Sunos rechtliche Dokumente verdeutlichen, dass das Urheberrecht die Reproduktion geschützter Werke für interne technologische Zwecke erlaubt, solange diese Reproduktionen nicht öffentlich verbreitet oder kommerziell genutzt werden. Das Unternehmen betonte, dass es in den 233 Jahren seit Inkrafttreten des US-Urheberrechts 1791 kein gegenteiliges Urteil gegeben hat und dass die Herstellung von „intermediären“ Kopien geschützter Werke zulässig ist.

Am Tag der Einreichung der rechtlichen Dokumente veröffentlichte Suno-CEO Mitch Shulman einen Blogbeitrag, in dem er weiter erklärte: „Wir trainieren unsere Modelle mit hochwertigen Musikstücken aus dem offenen Internet. Während einige dieser Inhalte urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten können, ist die Nutzung von Ressourcen aus dem offenen Internet zu Bildungszwecken grundsätzlich nicht anders, als wenn Kinder Rockmusik hören und dann eigene Songs erstellen. Lernen selbst stellt keine Verletzung dar.“

Dieser laufende Rechtsstreit hebt die komplexe Schnittstelle zwischen KI-Technologie und Urheberrecht hervor und wirft wichtige Fragen zur Zukunft der Musikgenerierung und digitalen Kreativität auf.

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