Plattenlabels ergreifen rechtliche Schritte gegen KI-Musikgeneratoren wegen umfangreicher Musikverletzungen.

Wichtige Musiklabels gehen gegen KI-Startups vor, die ihrer Meinung nach rechtswidrig ihre Systeme mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert haben. Universal Music Group, Warner Music Group und Sony Music Group haben Klage gegen die Musikgeneratoren Suno und Udio eingereicht und ihnen vorgeworfen, auf „massive Weise“ gegen urheberrechtlich geschützte Werke zu verstoßen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat diese rechtlichen Schritte eingeleitet, um klarzustellen, dass KI-Technologie nicht von den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes befreit ist und sich an die Branchenregeln halten muss.

Die Klagen, eingereicht beim US-Bundesgericht, behaupten, dass Suno und Udio urheberrechtlich geschützte Songs aus dem Internet extrahiert haben. Die Musiklabels fordern einstweilige Verfügungen gegen zukünftige Verstöße sowie Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar pro betroffenem Werk, was erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen könnte, falls das Gericht gegen sie entscheidet. Diese Aktionen zielen darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, in dem lizenziertes Training die einzige akzeptable Praxis für KI in der Musikindustrie darstellt und Unternehmen davon abzuhalten, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis zu verwenden.

Udio und Suno, beide Startups, die Musik aus Textvorgaben generieren, stehen in der Kritik wegen der Outputs ihrer Software. Udio wird von Uncharted Labs betrieben und arbeitet mit Microsoft an seinem CoPilot-Musikgenerierungstool. Die RIAA behauptet, dass die von diesen KI-Diensten produzierten Songs bestehenden Werken verblüffend ähnlich sind, was darauf hindeutet, dass sie ohne Zustimmung auf urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurden. Berichten zufolge haben sich die Unternehmen mit Verweis auf ihre Trainingsprozesse als „vertrauliche Geschäftsinformationen“ verteidigt und Anspruch auf die Einhaltung von Branchenstandards erhoben.

Die Klagen heben spezifische Fälle hervor, in denen die KI-generierte Musik alarmierend ähnlich bekannten Songs klingt. So wurden beispielsweise Ansprüche bezüglich Songs erhoben, die auffallend an „My Girl“ von The Temptations, „American Idiot“ von Green Day und „All I Want for Christmas Is You“ von Mariah Carey erinnern. Zudem sollen die KI-Tools Gesang produziert haben, der von legendären Künstlern wie Lin-Manuel Miranda, Bruce Springsteen, Michael Jackson und ABBA nicht zu unterscheiden ist.

Wired berichtet von einem bemerkenswerten Beispiel, bei dem ein KI-Tool einen Song generierte, der Chuck Berrys Klassiker „Johnny B. Goode“ frappierend ähnelte und dabei Elemente des Rock and Roll der 1950er Jahre einbezog. Die Klage behauptet, das KI-Tool habe den Refrain mit bemerkenswerter Ähnlichkeit rekreiert.

Wichtig ist, dass die RIAA nicht grundsätzlich gegen das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken ist; sie betont vielmehr, dass solche Praktiken ordnungsgemäße Lizenzen und Einwilligungen erfordern, um die Interessen der Urheberrechtsinhaber zu schützen. Die Recording-Industrie verfolgt auch eigene KI-Vereinbarungen, die eine faire Lizenzierung von Musik ermöglichen. So hat Universal eine Partnerschaft mit SoundLabs geschlossen, um Gesangsmodelle zu erstellen, während die Künstler die Kontrolle über ihre Outputs behalten. Zudem hat Universal einen Lizenzvertrag mit YouTube für KI-generierte Inhalte etabliert.

Die Klage gegen Suno betont das Potenzial für eine nachhaltige Partnerschaft zwischen KI und menschlichen Kreativen, die durch ein auf einem freien Markt basierendes Lizenzsystem erreicht werden kann, das das Urheberrecht respektiert. Mikey Shulman, Mitbegründer von Suno, hat betont, dass die Praktiken des Unternehmens sowohl „rechtlich“ als auch konform mit den Branchenstandards seien und eine Bereitschaft zur Anpassung signalisiert, sollten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Während sich die KI-Industrie weiterentwickelt, steht sie vor einem entscheidenden Moment, um zu bestimmen, wie sie mit den Urheberrechtsgesetzen umgeht und gleichzeitig Innovationen in der Musikproduktion fördert.

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