Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einem historischen Schritt eine Resolution verabschiedet, die die Anwendbarkeit des Völkerrechts auf tödliche autonome Waffensysteme betont. Dieses Ereignis markiert einen bedeutenden Fortschritt, auch wenn die Mitgliedstaaten keinen Konsens über ein umfassendes Verbot solcher Technologien erzielen konnten. Bei der Abstimmung unterstützten 164 Nationen die Resolution L.56, die sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen beleuchtet, die durch aufkommende Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Autonomie in der Waffentechnik entstehen. Die Resolution bekräftigt, dass die Charta der U.N., das humanitäre Völkerrecht und das internationale Menschenrecht auch für autonome Waffensysteme relevant sind.
Diese von Österreich mit Unterstützung von 43 Mitunterzeichnern eingebrachte Resolution ist die erste ihrer Art, die sich vollständig mit autonomen Waffen befasst. Der endgültige Text äußert Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Folgen, fordert jedoch letztlich kein Verbot. Zu den prominenten Unterstützern zählten die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, die Ukraine und Deutschland. Im Gegensatz dazu stimmten fünf Länder—Indien, Russland, Weißrussland, Mali und Niger—gegen die Resolution, während acht Länder, darunter China, Israel, Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea, Syrien, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate, sich enthielten.
Die Resolution liefert keine klare Definition autonomer Waffensysteme, was die fortlaufende Entwicklung ihrer Fähigkeiten widerspiegelt. Derzeit nutzen Militärs weltweit Drohnen, wie jene, die von China, Russland und der Ukraine betrieben werden, die größtenteils von Menschen gesteuert werden, jedoch einige autonome Funktionen besitzen können. Zudem gibt es Drohnenschwärme, die aus kleinen, bombenbeladenen Drohnen bestehen, die koordinierte Angriffe auf Ziele durchführen, sowie unbemannte Kampffahrzeuge wie die Testfahrzeuge der USA von 2021 und Russlands Uran-9 UCGV, die kürzlich in das Militär integriert wurden, bevor der Konflikt in der Ukraine begann. Konzepte wie die der vierbeinigen Roboter, beispielsweise Spot von Boston Dynamics, werden von diesem Unternehmen nicht für den Kriegseinsatz angeboten, während Konkurrenten wie Ghost Dynamics ähnliche Roboter für militärische Anwendungen bereitstellen.
Im Lichte der Resolution wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, weitere Diskussionen zu führen, um ein gemeinsames Verständnis der Terminologie und der übergeordneten Implikationen autonomer Waffensysteme zu entwickeln. Die Resolution verlangt, dass der Generalsekretär der U.N. Meinungen der Mitgliedstaaten zu autonomen Waffen sammelt und darüber Bericht erstattet. Das Thema wird voraussichtlich auf der Agenda der 79. Sitzung der Generalversammlung im September 2024 behandelt.
In Reaktion auf die Abstimmung bemerkte die Advocacy-Gruppe Stop Killer Robots, dass die Unterstützung der Resolution den weitverbreiteten Wunsch unter den Nationen zeigt, auf die Schaffung neuer internationaler Rechtsrahmen hinzuarbeiten. Diese Entwicklung steht im Einklang mit den jüngsten Appellen des U.N.-Generalsekretärs António Guterres zur Schaffung rechtlich bindender Vorschriften für autonome Waffen bis 2026, ein Vorschlag, der während der ersten Sitzung des U.N.-Sicherheitsrats zum Thema KI im Juli gemacht wurde.
Diskussionen über internationale Vorschriften für autonome Waffen finden seit fast einem Jahrzehnt statt, wobei ein Versuchsverbot im Jahr 2021 letztlich von Großmächten verhindert wurde. Parallel dazu haben Militärs ihre Initiativen für autonome Waffen vorangetrieben, wobei die Vereinigten Staaten zwischen 2016 und 2020 rund 18 Milliarden Dollar für einschlägige Forschungen bereitstellten. Das Pentagon hat auch seine KI-Programme ausgeweitet, um Bedrohungen, insbesondere durch China, zu bekämpfen, wie beispielsweise durch das Replicator-Programm, das den Einsatz vieler kleiner, kostengünstiger autonomer Drohnen umfasst, um definierte Ziele zu überlasten.